Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer auf neuen Höchstwert gestiegen
Der Fiskus hat im vergangenen Jahr von höheren Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer profitiert. Die Finanzverwaltungen setzten 2025 Erbschaft- und Schenkungsteuern von 21,4 Milliarden Euro fest - ein neuer Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen ist der deutliche Anstieg von 60,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr demnach darauf, dass sich die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro mehr als verdoppelte (plus 146,8 Prozent).
Zugleich hob die Behörde hervor, dass die meisten Vermögensübergänge "innerhalb der Freibeträge" liegen. Diese seien "in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten".
Steuerlich im vergangenen Jahr berücksichtigt wurde dem Bundesamt zufolge ein Vermögen in Höhe von 141,1 Milliarden Euro, das per Erbschaft oder Schenkung übertragen wurde. Auch dies ist demnach mit einem Plus von 23,1 Prozent zum Vorjahr ein neuer Höchstwert. Grund dafür sind laut Statistik unter anderem vermehrte Übertragungen von Betriebsvermögen, die mit 25,6 Milliarden Euro um 19 Prozent höher als im Vorjahr lagen.
Der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, Sebastian Dullien, bezeichnete den Anstieg bei den Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer als "Indiz der wachsenden Vermögensungleichheit" in Deutschland. "Auf den ersten Blick könnte man meinen, die heute veröffentlichten Zahlen (...) zeigen, wie kräftig Erben in Deutschland bereits zur Kasse gebeten werden", erklärte er. Tatsächlich gehe der Anstieg aber "einzig darauf zurück, dass 2025 in der Summe deutlich mehr Vermögen vererbt oder verschenkt wurde als 2024".
Großvermögen würden bei Übertragungen bevorzugt, kritisierte Dullien. Eine Abschaffung von Steuervergünstigungen könne hohe Mehreinnahmen bringen. Länder wie Frankreich oder Großbritannien zögen Erben deutlich stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls heran.
X.Haglund--StDgbl