Stockholms Dagblad - Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen

Stockholm -
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen / Foto: MIGUEL MEDINA - AFP/Archiv

Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen

Der Staat hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Geld durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen, vor allem durch Übertragungen großer Vermögen. Die Einnahmen stiegen im Vorjahresvergleich um 61 Prozent auf rund 21 Milliarden Euro und damit auf einen neuen Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte. 34 Großerbinnen und -erben erhielten Steuererlasse von insgesamt 3,7 Milliarden Euro - das kritisierte unter anderem der DGB.

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Die meisten Vermögensübergänge hierzulande liegen "innerhalb der Freibeträge", wie das Statistikamt betonte. Bei Kindern sind das 400.000 Euro und bei Ehepartnern 500.000 Euro. "Tatsächlich werden in Deutschland jedes Jahr nach letzten Schätzungen rund 400 Milliarden Euro vererbt", erklärte der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Sebastian Dullien. Jährlich würden so Vermögen in etwa im Volumen des Bundeshaushalts vererbt oder verschenkt.

Steuerlich berücksichtigt wurde 2025 laut Statistikamt ein Vermögen in Höhe von 141,1 Milliarden Euro, das per Erbschaft oder Schenkung übertragen wurde. Auch dies sei mit einem Plus von 23,1 Prozent ein neuer Höchstwert. Grund dafür sind demnach unter anderem vermehrte Übertragungen von Betriebsvermögen - sie lagen mit 25,6 Milliarden Euro um 19 Prozent höher als im Vorjahr.

Der deutliche Anstieg von 60,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr bei den Einnahmen ist laut Statistikamt aber vor allem darauf zurückzuführen, dass es deutlich mehr große Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro gab.

Kritik von Gewerkschaften, Umweltorganisationen und Sozialverbänden sowie den Linken gab es an den Steuererlassen für Großerbinnen und -erben. Sie sind seit 2016 möglich durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen über 26 Millionen Euro. Laut Statistik wurden so im vergangenen Jahr 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen, rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Großerbinnen und -erben erhielten zusammen Vermögen von etwa zwölf Milliarden Euro, wie der DGB mitteilte. "Darauf mussten sie im Durchschnitt nur rund zwei Prozent Erbschaftsteuer zahlen, weil ihnen 94 Prozent der festgesetzten Steuer erlassen wurden." Der Gewerkschaftsbund forderte "endlich eine gerechte Erbschaftsteuer". Er gehe darum, große Erbschaften "stärker in die Pflicht" zu nehmen.

Der Verein Finanzwende betonte, die Privilegien für Unternehmenserbinnen und -erben seien "die größte Steuersubvention im Bundeshaushalt". Die Bundesregierung müsse diese Subventionen streichen.

Der finanzpolitische Sprecher der Linken, Christian Görke, wies auch auf die "riesige Ungleichheit zwischen Ost und West" hin. 20,4 Milliarden Euro wurden 2025 im Westen festgesetzt, nur 0,97 Milliarden Euro im Osten. Das zeige, dass die Kluft der Vermögensverteilung massiv wachse.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sagte, insgesamt seien in Deutschland im vergangenen Jahr knapp 500 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt worden. Dass nur vier Prozent davon als Steuern eingenommen wurden, "unterstreicht, wie gering Vermögen und insbesondere Erbschaften und Schenkungen in Deutschland besteuert werden", sagte er der "Rheinischen Post".

Es sei "schlichtweg nicht vermittelbar, dass Einkommen aus Arbeit in Deutschland mit bis zu 45 Prozent und der meiste Konsum mit 19 Prozent besteuert werden, Erbschaften und Schenkungen dagegen lediglich mit vier Prozent", betonte er. Die geringe Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen „widerspricht fundamental dem Leistungsprinzip, denn Erbschaften und Schenkungen sind leistungslose Einkommen, die prinzipiell nicht geringer besteuert werden sollten als Einkommen aus Arbeit".

A.Fredriksson--StDgbl